Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Hirnleistungstraining ist eine ergotherapeutische Leistung, die von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden kann.
Da meine Praxis privat geführt wird, erfolgt keine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten können – je nach individuellem Vertrag – von Privatversicherungen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen erstattet werden.
Gesetzlich Versicherte können die Behandlung selbstverständlich als Selbstzahler nutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Honorarvereinbarung unabhängig von der tatsächlichen Erstattungshöhe durch Ihre Versicherung gilt.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) auf Basis des 1,2‑fachen Satzes.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang der 1,2‑fache GebüTh‑Satz übernommen wird.
Die vollständige Gebührenliste stelle ich Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

